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CBDA (Cannabidiolsäure)

CBDA ist die Vorstufe von CBD in frischer Cannabispflanze und gilt als nicht psychoaktiv. Wird beim Erhitzen zu CBD decarboxyliert.

CBDA (Cannabidiolsäure)

CBDA (Cannabidiolsäure) ist das Pendant zu THCA bei CBD. In rohen Cannabispflanzen liegt CBD meist als CBDA vor, bis Hitze oder lange Lagerung es in CBD umwandelt. Forschung deutet auf mögliche antiinflammatorische oder antiemetische Wirkungen hin, ähnlich wie bei CBD. 


Wer Cannabissaft oder Hanfsmoothies konsumiert, will oft gezielt CBDA aufnehmen, um eventuelle Vorteile einer nicht erhitzten Form zu nutzen. Allerdings fehlt es an umfassenden klinischen Studien am Menschen.


Rechtlicher Status: 

Meist vergleichbar mit CBD, solange THC-Anteil unter Grenzwerten bleibt. Nicht psychoaktiv.


Pharmakologie: 

- Nicht psychoaktiv

- Saure Vorstufe (CBDa)

- Mögliche antiinflammatorische Effekte


Was ist wo erlaubt? 

Kurzantwort:

Ähnlich wie CBD. Nicht psychoaktiv, daher in vielen Ländern kein BtM. Meist an THC-Grenze gebunden.


Beispiel:

- EU: Legal bei <0,2–0,3% THC (je nach Land).

- Schweiz: <1% THC-Gehalt. 

- Japan: Reines CBDA könnte erlaubt sein, aber strikte Null-Toleranz bei THC.


Fazit:

Kein eigenständiges Verbot, wird oft wie CBD behandelt.


Interessante Fakten: 

- Manche Menschen nutzen Hanfsmoothies, um CBDA zu erhalten.

- CBDA unterscheidet sich von CBD durch eine Carboxylgruppe (COOH), die bei Hitze abgespalten wird.

- Ab ca. 110°C erfolgt die Umwandlung in CBD relativ rasch.


Studien und Quellen: 

- https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/?term=CBDA

- Courtney 2012 (Raw Cannabis Movement)


["Cannabidiolsäure", "CBD-Acid"]

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